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Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Kreditkarte sowie der Kreditkartendaten sollten Sie die Kreditkarte sperren lassen, um Missbrauch zu vermeiden und die Haftung bei Fremdverfügungen nicht selbst übernehmen zu müssen. Es sind einige Dinge zu beachten, wenn Sie Ihre Kreditkarte sperren lassen möchten. Wir geben Ihnen hier einen Überblick darüber.
Eine Nummer für alle - Zentraler Sperr-Notruf für alle Kreditkarten
Seit dem 1. Juli 2005 gibt es einen zentralen Sperr-Notruf zum Sperren unterschiedlicher elektronischer Medien. Die Hotline ist 24 Stunden täglich erreichbar und im Inland kostenfrei. Die Kosten für Anrufe aus dem Ausland richten sich nach den Preisen des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers.Inland 116 116 Ausland 0049 116 116 sowie 0049 30 4050 4050. Nicht immer ist die deutsche Landesvorwahl 0049 aus allen Ländern erreichbar.
Sperrdienst der Banken Sperr-Notruf der Banken
Unabhängig vom zentralen Sperr-Notruf bieten viele Banken einen hausinternen Kartensperrdienst an. Näheres finden Sie dazu auf den jeweiligen Internetseiten der Banken oder von Ihrem Bankberater. Oft sind Hotlines auch auf der Kreditkartenrückseite vermerkt. Notieren Sie sich diese Nummern, um stets den Kontakt zur Bank zu gewährleisten.
Auch wenn Sie über die Sperr-Notruf Nummer angerufen haben, sollten Sie immer noch zusätzlich den direkten Kontakt mit Ihrer Bank suchen und telefonisch oder persönlich vor Ort den Verlust Ihrer Kreditkarte mitteilen, um die Infos über den Kartenverlust weiterzugeben. Nur dann kann die Bank sicherstellen dass alle notwendigen Schritte eingeleitet wurden. Wenn Sie zum Beispiel im Ausland unterwegs sind und die Kreditkarte verloren haben, kann sich die Bank um die Neu-Ausstellung kümmern.
Was Sie wissen sollten - Wichtige Details wenn Sie Ihre Kreditkarte sperren wollen
Um die Kreditkarte sperren zu können, sollten Sie die folgenden Daten sofort mitteilen können:
- Name der Bank, von der Sie die Karte haben
- Bankleitzahl der Bank, von der Sie die Karte haben
- Kreditkartengesellschaft (Visa, MasterCard etc.)
- Kreditkartennummer
- ACHTUNG!!! niemals wird Sie ein Bankberater nach der PIN fragen!
Was kann gesperrt werden?
Voraussetzung beim zentralen Notruf, wenn Sie Ihre Kreditkarte sperren möchten ist eine freiwillige Anbindung des Anbieters der elektronischen Medien an den Sperr-Notruf.
Gesperrt werden können:
- Bankkundenkarten
- Debitkarten (Maestro, V-Pay usw.)
- Kreditkarten
- Handykarten
- elektronische Signaturen
- Trägermedien von Zertifikaten
- Mitarbeiterausweise mit elektronischer Zugriffskontrolle
- Kundenkarten mit Zahlungsfunktion
- Online Banking-Logins
- E-Mail-Accounts
- Remote Access Systeme
- andere elektronische Berechtigungen
Hinweis: Der Sperr-Notruf dient lediglich der Sperrung ihrer verloren gegangenen Dokumente. Eine Entsperrung kann nicht vorgenommen werden. Dazu kontaktieren Sie bitte die Karten verwaltende Bank bzw. die zuständige Behörde. Grundsätzlich ist von einer Entsperrung allerdings abzuraten, da Sie sich nie sicher sein können, ob beispielsweise Ihre Kreditkartendaten nicht doch in die Hände Dritter gelangt sind und durch die Entsperrung zukünftige illegale Verfügungen vorgenommen werden. Deshalb raten auch Banken von dieser Methode ab und stellen in der Regel immer neue Kreditkarten aus.
Wer haftet wie bei Verlust?
Sobald die verloren gegangene Kreditkarte gesperrt wurde, ist Ihre Haftung auf maximal 50 Euro beschränkt, sofern Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind. Dazu gehört, die Kreditkartennummer sowie PIN niemanden mitzuteilen oder diese am selben Ort wie die Karte aufzubewahren. Auch sollten Sie Ihre Kreditkarte niemals aus der Hand geben, auch nicht an Familienangehörige, da in diesen Fällen das Risiko des Kartenverlustes höher ist. Die Kreditkarte sperren lassen ist recht einfach möglich. Gehen Sie kein Risiko ein.
Wurde die Meldung zu spät, d.h. nicht unverzüglich nach Verlust der Karte oder Kartendaten, durchgeführt, darf die kartenführende Bank die Haftung für eventuelle Schäden ebenfalls verweigern.
Hier können hohe Kosten für Sie entstehen.
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